Dass die finanzielle Absicherung gesetzlich Versicherter Arbeitnehmer bei Arbeitsunfähigkeit nach der sechsten Woche der Krankschreibung deutlich und dann auch nur maximal 78 Wochen gezahlt wird, ist vielen Versicherten gänzlich unbekannt. Dieser Einkommensausfall führt bei fehlender Absicherung dazu, dass man auf den bisherigen Lebensstandard verzichten muss.
Der Krankengeldanspruch nach der sechsten Woche fällt auf 70% des letzten Bruttogehaltes bzw. 90% des letzten Nettogehaltes.
Leistungsbeispiele fĂĽr Angestellte:
Ein Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen von monatlich 3.000€ bzw. 1.600€ netto wird für längere Zeit arbeitsunfähig. Ab dem 43. Tag erhält er ein Krankengeld von der Krankenkasse in Höhe von rund 1.250€ pro Monat Es fehlen somit etwa 350€. Ein Krankentagegeld von 12 Euro am Tag ab der sechsten Wochen der Arbeitsunfähigkeit gleicht diese Lücke aus.
Leistungsbeispiel für Selbstständige:
Ein Selbstständiger mit einem Gewinn von rund 60.000€ p. a. muss bei einer länger andauernden Arbeitsunfähigkeit einen deutlichen Umsatzrückgang in Kauf nehmen. Recht schnell würde dieser Rückgang Ausmaße annehmen, welcher existenzbedrohend werden würden. Mit einem Krankentagegeld in Höhe von 60€ ab der dritten Woche und weiteren 65€ ab der sechsten Woche sichert er dieses Risiko günstig ab.
Weitere wichtige Tagegeldarten:
- Krankenhaustagegeld
- Kurtagegeld
- Pflegetagegeld
Lassen Sie sich von uns beraten und schlieĂźen Sie die elementarsten VersorgungslĂĽcken!